Einführung von KI-Projekten in Kommunen

Für Kommunen in Rheinland-Pfalz ist die Einführung von KI-Projekten kein reiner IT-Prozess mehr, sondern ein rechtlich reguliertes Vorhaben.

Mit der EU-KI-Verordnung (AI Act, seit August 2024 in Kraft), dem Digital-Omnibus (COM(2025) 837, Trilog läuft) und dem Umwelt-Omnibus (COM(2025) 981-986, Gesetzgebungsverfahren) entsteht ein gestuftes Regelungsgeflecht, das kommunale KI-Vorhaben von der Bedarfsanalyse bis zum laufenden Betrieb erfasst. Die Omnibus-Initiativen verfolgen primär eine Vereinfachung und Vereinheitlichung - sie schaffen aber keine neuen inhaltlichen Pflichten ab.

Orientiert an den Aussagen und Arbeitsergebnissen des ki-reallabor.eu. Stand: April 2026.


Vor der Bearbeitung und Einführung von KI-Projekten sollten immer die Bereiche Themen: Cybersicherheit, Interoperabilität, DCAT-AP.de und INSPIRE beachtet werden.


Phase 1: Strategische Initiierung und Bedarfsklärung

Problemdefinition. Identifikation eines konkreten kommunalen Use-Cases (z. B. automatisierte Vorprüfung von Bauanträgen, Optimierung der Müllabfuhr, Baumzustandserkennung). Entscheidend ist die Frage, ob die Aufgabe ohne KI in vergleichbarer Qualität lösbar wäre (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).

KI-Kompetenz sicherstellen. Die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO gilt bereits seit dem 2. Februar 2025 und ist unabhängig vom Omnibus-Verfahren. Der Omnibus schwächt die Formulierung von „sicherstellen" zu „unterstützen und fördern" ab - eine Entlastung, die aber erst nach Trilog-Abschluss (voraussichtlich Frühsommer 2026) rechtskräftig wird. Empfehlenswert ist bereits jetzt die Benennung einer KI-verantwortlichen Person, die Risikoklassifizierungen koordiniert und als Ansprechpartner für die Kommunalaufsicht fungiert.

Nutzen-Relevanz-Prüfung. Prüfung, ob ein KI-Einsatz im Verhältnis zu Aufwand und Risiko steht; Einbeziehung von Datenschutzerwägungen (Datensparsamkeit, Art. 5 DSGVO) in die Vorentscheidung.

Phase 2: Rechtliche Klassifizierung und Compliance

In dieser Phase werden drei Regelungsebenen relevant. Alle drei sind gesondert zu prüfen.

KI-Verordnung (AI Act) - Risikoklassifizierung. Das zentrale Instrument ist die Einstufung nach Art. 6 KI-VO. Eigenständige KI-Systeme gelten als Hochrisiko, wenn sie in einem der acht Anwendungsbereiche von Anhang III eingesetzt werden - darunter Beschäftigung und Personalwesen, grundlegende öffentliche Dienstleistungen, kritische Infrastruktur sowie Bildungseinrichtungen. Für Kommunen typische Hochrisiko-Szenarien: KI bei Sozialleistungsentscheidungen, KI-gestützte Personalauswahl, biometrische Überwachungssysteme.

Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3: Ein in Anhang III genanntes System gilt nicht als Hochrisiko, wenn es kein erhebliches Risiko für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte birgt und das Ergebnis der Entscheidungsfindung nicht wesentlich beeinflusst. Diese Bewertung ist zwingend zu dokumentieren, auch wenn das Ergebnis „kein Hochrisiko" lautet.

Maßnahme: Erstellung einer Risikoklassifizierungsdokumentation für jedes KI-Vorhaben, auch bei Nicht-Einstufung als Hochrisiko.

Digital-Omnibus - Datenzugangsrechte und Fristen. Entgegen einer verbreiteten Fehlannahme erweitert der Digital-Omnibus die B2G-Datenzugangsrechte nicht, sondern verengt sie: Der Omnibus schlägt vor, den Anwendungsbereich von Kapitel V des Data Act von „außerordentlicher Notwendigkeit" auf „öffentliche Notfälle" zu beschränken. Für Kommunen bedeutet das: Ein Datenzugang zu privaten Datenbeständen für allgemeine Verwaltungsoptimierung (z. B. Mobilitätsdaten für Verkehrsplanung) ist künftig nicht mehr auf Basis des Data Act erzwingbar.

Maßnahme: Prüfung der Rechtsgrundlage für KI-Training auf Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO (öffentliches Interesse) und ggf. spezifisches Landes- oder Fachrecht; Datenzugangsvereinbarungen mit Privaten frühzeitig auf freiwilliger Basis schließen.

Umwelt-Omnibus - Nachhaltigkeit und Verfahrenspflichten. Der Umwelt-Omnibus (COM(2025) 984-986) enthält keine unmittelbaren kommunalen Energiepflichten für KI-Systeme. Indirekte Relevanz entsteht durch: Verschärfte Nachhaltigkeitsberichterstattung für Rechenzentren (Energieeffizienzrichtlinie), Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für kommunale Digitalisierungsinfrastruktur sowie zukünftige INSPIRE-Datenanforderungen für geodatenbasierte KI-Anwendungen.

Maßnahme: Bei Beschaffung von KI-Diensten und Cloud-Infrastruktur Energieeffizienzanforderungen in Vergabekriterien aufnehmen (Umweltvorgaben nach § 97 GWB).

Phase 3: Entwicklung im Reallabor-Setting

Das KI-Reallabor RLP (ki-reallabor.eu) bietet Kommunen einen behördlich begleiteten Erprobungsrahmen, der dem Reallabor-Ansatz nach Art. 57 KI-VO entspricht.

Antragstellung und Infrastrukturnutzung. Nutzung der Reallabor-Infrastruktur zur Erprobung unter Aufsicht; Begleitforschung zu Rechtskonformität und Praxistauglichkeit.

Bias-Testing. Der Digital-Omnibus führt eine explizite Rechtsgrundlage ein, die die Nutzung sensibler Daten (Art. 9 DSGVO) zur Erkennung und Korrektur von Bias erlaubt - nicht nur für Hochrisiko-Systeme, sondern für alle KI-Systeme und -Modelle, sofern keine Alternative besteht. Diese Rechtsgrundlage ist noch nicht in Kraft; bis zur Verabschiedung des Omnibus gelten die allgemeinen Datenschutzgrundsätze.

Interoperabilität. Sicherstellung der Anbindung an bestehende Fachverfahren über offene Schnittstellen (APIs); Beachtung des OZG-Reifegradmodells und der Interoperabilitätsvorgaben des Interoperabilitätsgesetzes (DVO 2025/1420).

Phase 4: Validierung und Dokumentation

Transparenzpflichten. Kommunale Chatbots müssen ab dem 2. August 2026 den Transparenzvorgaben von Art. 50 KI-VO entsprechen - das gilt auch für bereits im Betrieb befindliche Systeme. Für Hochrisiko-Systeme kommen umfangreiche Dokumentationspflichten nach Art. 11-13 KI-VO hinzu.

Kennzeichnungspflicht. KI-generierte Ausgaben und KI-gestützte Interaktionen (z. B. Chatbots, automatisierte Bescheide) müssen für Bürgerinnen und Bürger als solche erkennbar sein. Die konkrete Frist für KI-generierte Inhalte (Wasserzeichen, Art. 50 Abs. 2) ist im Trilog noch offen: Das EP fordert November 2026, die Kommission hatte Februar 2027 vorgeschlagen.

Grundrechte-Folgenabschätzung. Für bestimmte Betreiber - darunter öffentliche Körperschaften, die Hochrisiko-KI einsetzen - ist eine Grundrechte-Folgenabschätzung (AIDA) erforderlich.

Validierung. Abschlussdokumentation im Reallabor-Setting; Vorbereitung auf Registrierungspflicht im EU-KI-Register nach Art. 49 KI-VO für Hochrisiko-Systeme.

Phase 5: Implementierung und laufender Betrieb

Integration. Rollout in Verwaltungsprozesse; Klärung der Betreiberrolle gegenüber dem Anbieter des KI-Systems (eigene Pflichten nach Art. 26 KI-VO).

Fristenplanung. Die Frist für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III hängt vom Ausgang des Trilogs ab:

  • Ohne Omnibus-Einigung: 2. August 2026 - volle Pflichten gelten.
  • Mit Omnibus-Einigung: voraussichtlich 2. Dezember 2027 (Anhang III) bzw. 2. August 2028 (Anhang I). Ohne verabschiedeten und im Amtsblatt veröffentlichten Digital Omnibus vor dem 2. August 2026 greifen die ursprünglichen Fristen der KI-Verordnung unverändert.

Laufendes Monitoring. Einrichtung eines internen Überwachungssystems; Hochrisiko-Systeme erfordern ein kontinuierliches Risikomanagementsystem über den gesamten Lebenszyklus sowie automatische Protokollierung aller Entscheidungen. Feedback-Schleifen bei Fehlentscheidungen der KI.

Rechtsrahmen Kernfokus für Kommunen Änderung durch Omnibus
KI-Verordnung (AI Act) Risikoklassifizierung, Grundrechtsschutz, Transparenz Fristverlängerung Hochrisiko (Trilog offen); KI-Kompetenzpflicht abgeschwächt
Digital-Omnibus Datenzugang, DSGVO-Anpassungen, Fristverschiebungen B2G-Datenzugang eingeschränkt (nur noch Notfälle); neue Rechtsgrundlage Bias-Korrektur
Umwelt-Omnibus Genehmigungsverfahren, Geodaten (INSPIRE), Nachhaltigkeitsberichte Keine unmittelbaren KI-Energiepflichten; indirekte Vergaberelevanz