KI-Omnibus - KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG)
Da die (bisherige) EU-KI-Verordnung in Teilen bereits gilt, muss Deutschland die nationale Aufsicht regeln.
KI-MIG (KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz):
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Aktueller Stand: Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf am 11. Februar 2026 beschlossen. Deutschland hat am 11. Februar 2026 einen Kabinettsentwurf für das KI-MIG beschlossen - der Status hat sich also von Regierungsentwurf zu Kabinettsbeschluss verändert.
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Nächster Schritt: Der Entwurf geht nun in die parlamentarische Beratung im Bundestag und anschließend in den Bundesrat. Da ein EU-Vertragsverletzungsverfahren droht, wird mit einer zügigen Verabschiedung im Frühjahr 2026 gerechnet.
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Zentrale Inhalte: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird die zentrale KI-Aufsichtsbehörde in Deutschland. Sie bündelt die Expertise und fungiert als „One-Stop-Shop“ für Unternehmen.
Im Regierungsentwurf findet sich kein Hinweis darauf, dass auf den seit November 2025 bekannten Omnibus-Vorschlag reagiert oder ein Änderungsvorbehalt formuliert wird.
Wenn die EU-Ebene sich ändert, folgt Deutschland nach, aber es gibt keinen vorstrukturierten Anpassungsmechanismus dafür.
Der Ansatz des KI-MIG hat einen Resilienzeffekt: Da das Gesetz primär Behörden benennt und Zuständigkeiten regelt, aber die materiellen Pflichten direkt aus der KI-VO (als unmittelbar geltendes EU-Recht) fließen, gilt automatisch: Wenn der Omnibus die KI-VO ändert, ändern sich die materiellen Pflichten auf EU-Ebene - ohne dass das KI-MIG angefasst werden muss. Das KI-MIG würde also bei den meisten Omnibus-Änderungen (Fristen, Pflichtinhalte) gar nicht geändert werden müssen, da es diese Pflichten nicht selbst normiert, sondern nur auf die KI-VO verweist.
Der Regierungsentwurf ist technisch so konstruiert, dass er bei rein materiellen Omnibus-Änderungen (Fristen, Pflichten, Literacy) still mitwandert, weil diese aus der EU-Verordnung direkt gelten. Für Änderungen der Behörden- und Sanktionsarchitektur gibt es jedoch keinen automatischen Anpassungsmechanismus - das erfordert ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren.
Kritische Divergenzen zwischen dem KI-MIG und dem KI-Omnibus:
1. KI-Omnibus (EU-Ebene): Anpassung der EU-KI-Verordnung
Der KI-Omnibus ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission (veröffentlicht am 19. November 2025), um die bereits bestehende EU-KI-Verordnung (AI Act) nachträglich zu entschärfen und zu vereinfachen.
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Ziel: Abbau von Bürokratie und Erleichterung der praktischen Anwendung für Unternehmen.
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Wichtige Änderungen:
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Fristverlängerung: Das Inkrafttreten der Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme soll um etwa 1,5 Jahre verschoben werden (von August 2026 auf Dezember 2027).
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Erleichterungen für KMU: Vereinfachte Dokumentationspflichten und ein milderer Sanktionsrahmen für kleine und mittlere Unternehmen sowie "Small-Mid-Caps".
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Datenschutz-Koppelung: Neue Rechtsgrundlagen für das KI-Training im Einklang mit der DSGVO (z. B. zur Erkennung von Diskriminierung).
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Streichung von Pflichten: Wegfall der allgemeinen KI-Kompetenz-Schulungspflicht für alle Mitarbeiter (ehemals Art. 4).
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2. Regierungsentwurf (Nationale Ebene): Durchführung in Deutschland
Der deutsche Entwurf (das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz – KI-MIG) ist das nationale Gesetz, das festlegt, wer in Deutschland die KI-Verordnung kontrolliert.
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Ziel: Festlegung der nationalen Zuständigkeiten und Errichtung der Aufsichtsstruktur.
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Wichtige Inhalte:
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Zentrale Rolle der Bundesnetzagentur (BNetzA): Sie wird zur zentralen Marktüberwachungsbehörde und zum "KI-Koordinierungzentrum".
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Sektorale Aufsicht: Die BaFin bleibt zuständig für den Finanzsektor; für Behörden und Medien sind teilweise Landesbehörden zuständig.
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Innovationsförderung: Verpflichtung zur Einrichtung von mindestens einem KI-Reallabor, in dem Unternehmen neue Systeme unter behördlicher Begleitung testen können.
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Durchsetzung: Regelung der konkreten Verfahrensabläufe für Prüfungen und Sanktionen in Deutschland.
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Wesentliche Divergenzen:
Art. 4 Literacy-Pflicht (Widerspruch): Der KI-MIG behandelt die KI-Kompetenzpflicht als geltendes Recht mit BNetzA-Durchsetzung. Der Omnibus macht daraus eine unverbindliche Empfehlung. Wer sich heute schon auf die Abschwächung verlässt, riskiert Bußgelder.
Hochrisiko-KI-Fristen (Widerspruch): Der KI-MIG ist strukturell auf den 02.08.2026 ausgerichtet – die gesamte BNetzA-Aufsichtsarchitektur baut darauf auf. Der Omnibus verschiebt für Anhang-III-Systeme auf frühestens 02.12.2027. Die BNetzA hätte damit formal Zuständigkeiten, aber kaum materiell durchsetzbare Pflichten.
Registrierungspflicht (Widerspruch): KI-MIG folgt Art. 49 KI-VO mit Pflichtregistrierung. Der Omnibus will die öffentliche Registrierung durch interne Dokumentation ersetzen – das vereinfacht KMU-Compliance erheblich, beraubt die BNetzA aber einer Informationsquelle.
Behördenarchitektur (Spannungsfeld): Das KI-MIG baut auf BNetzA-Zentralisierung, der Omnibus stärkt das EU-AI-Office für GPAI und große Plattformen. Grenzziehung noch ungeklärt.