CRA: Vollständige Geltung aller Cybersicherheitsanforderungen
Ab dem 11. Dezember 2027 müssen alle Produkte mit digitalen Elementen, die neu auf den EU-Markt gebracht werden, sämtliche CRA-Anforderungen erfüllen: Cybersicherheits-Risikobewertung, essenzielle Sicherheitsanforderungen (Annex I), CE-Kennzeichnung, technische Dokumentation und Schwachstellenmanagement über den gesamten Produktlebenszyklus. Für Bund und RLP: Alle Neubeschaffungen von vernetzter IT (Sensoren, IoT, Netzwerkgeräte, Software) müssen ab diesem Datum CRA-konform und CE-gekennzeichnet sein. Bestandsprodukte vor diesem Datum unterliegen weiterhin den seit 11.09.2026 geltenden Meldepflichten, jedoch nicht den vollständigen Konformitätspflichten – sofern keine wesentliche Änderung vorgenommen wird.
CRA – Vollgeltung
Bund
RLP
Ausstehend