Wichtigste Ergebnisse der EU-Interoperabilitätsstrategie

Thema Beschreibung Zuständigkeit Frist/Termin
Interoperabilitätsverordnung (EU) 2024/903 Eigenständiger Rechtsakt zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im öffentlichen Sektor. Kernbestandteile sind der Europäische Interoperabilitätsrahmen (EIF), verpflichtende Interoperabilitätsbewertungen und das Portal für ein interoperables Europa. EU-Kommission / Beirat für ein interoperables Europa Seit Januar 2025 sind Interoperabilitätsbewertungen für neue IT-Vorhaben verpflichtend (in Kraft)
Single-Entry Point (SEP) Zentrale Meldestelle für Sicherheitsvorfälle zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands (Once-Only-Prinzip). Erfordert nahtlose technische Standards für das Routing an nationale CSIRTs. Vor Inbetriebnahme ist eine Interoperabilitätsprüfung (rechtlich, organisatorisch, semantisch, technisch) durchzuführen. ENISA (unter Berücksichtigung des Beirats für ein interoperables Europa) Voraussichtlich Ende 2027–Mitte 2028 (unverbindliche Schätzung: 18 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Digital-Omnibus-Verordnung - diese ist noch nicht in Kraft, das Dossier befindet sich weiterhin im Trilog-Verfahren, Stand August 2026)
Interoperabilitäts-Reallabore Testumgebungen für regulatorisches Lernen und Innovation unter behördlicher Aufsicht. Ermöglicht die Beteiligung des GovTech-Ökosystems (KMU/Start-ups) und die eingeschränkte Verarbeitung personenbezogener Daten. EU-Kommission (Durchführungsbestimmungen) / Nationale Behörden (Aufsicht) Vorschriften erlassen am 17.07.2025 als Durchführungsverordnung (EU) 2025/1420 (gesetzliche Frist war 12.04.2025, mit ca. 3 Monaten Verzug umgesetzt); Dauer der Teilnahme: 2 Jahre (+ 1 Jahr Verlängerung)
Digital Omnibus (COM(2025) 837 final) Regulatorische Anpassungen in den Bereichen Cybersicherheit und Datenrecht zur Ergänzung der Interoperabilitäts-Architektur. EU-Kommission Noch offen - Dossier (Daten/Cybersicherheit/Datenschutz-Teil) befindet sich Stand August 2026 weiterhin im Trilog; Januar 2027 ist eine frühere Schätzung, kein bestätigtes Datum. (Zum Vergleich: Der separate KI-Teil des Digital Omnibus ist bereits seit 27.07.2026 als VO (EU) 2026/1744 in Kraft.)
Nationale Anlaufstelle (Deutschland) Einrichtung der nationalen Kontaktstelle zur Steuerung der Umsetzung der Interoperabilitätsverordnung auf Bundesebene. Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) Gesetzliche Frist war 12.01.2025; erfüllt - nationale Kontaktstelle ist beim Digitalcheck-Team (DigitalService GmbH des Bundes) unter Federführung des BMDS angesiedelt
Digitalcheck und Dokumentation Überprüfung von Regelungsvorhaben auf Interoperabilität bereits in der Entwurfsphase sowie Übermittlung der Ergebnisse an das zentrale Portal für ein interoperables Europa. Digitalcheck-Team / Normenkontrollrat (NKR) Fortlaufend bei neuen Vorhaben