Wichtigste Ergebnisse der EU-Interoperabilitätsstrategie
| Thema | Beschreibung | Zuständigkeit | Frist/Termin |
|---|---|---|---|
| Interoperabilitätsverordnung (EU) 2024/903 | Eigenständiger Rechtsakt zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im öffentlichen Sektor. Kernbestandteile sind der Europäische Interoperabilitätsrahmen (EIF), verpflichtende Interoperabilitätsbewertungen und das Portal für ein interoperables Europa. | EU-Kommission / Beirat für ein interoperables Europa | Seit Januar 2025 sind Interoperabilitätsbewertungen für neue IT-Vorhaben verpflichtend (in Kraft) |
| Single-Entry Point (SEP) | Zentrale Meldestelle für Sicherheitsvorfälle zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands (Once-Only-Prinzip). Erfordert nahtlose technische Standards für das Routing an nationale CSIRTs. Vor Inbetriebnahme ist eine Interoperabilitätsprüfung (rechtlich, organisatorisch, semantisch, technisch) durchzuführen. | ENISA (unter Berücksichtigung des Beirats für ein interoperables Europa) | Voraussichtlich Ende 2027–Mitte 2028 (unverbindliche Schätzung: 18 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Digital-Omnibus-Verordnung - diese ist noch nicht in Kraft, das Dossier befindet sich weiterhin im Trilog-Verfahren, Stand August 2026) |
| Interoperabilitäts-Reallabore | Testumgebungen für regulatorisches Lernen und Innovation unter behördlicher Aufsicht. Ermöglicht die Beteiligung des GovTech-Ökosystems (KMU/Start-ups) und die eingeschränkte Verarbeitung personenbezogener Daten. | EU-Kommission (Durchführungsbestimmungen) / Nationale Behörden (Aufsicht) | Vorschriften erlassen am 17.07.2025 als Durchführungsverordnung (EU) 2025/1420 (gesetzliche Frist war 12.04.2025, mit ca. 3 Monaten Verzug umgesetzt); Dauer der Teilnahme: 2 Jahre (+ 1 Jahr Verlängerung) |
| Digital Omnibus (COM(2025) 837 final) | Regulatorische Anpassungen in den Bereichen Cybersicherheit und Datenrecht zur Ergänzung der Interoperabilitäts-Architektur. | EU-Kommission | Noch offen - Dossier (Daten/Cybersicherheit/Datenschutz-Teil) befindet sich Stand August 2026 weiterhin im Trilog; Januar 2027 ist eine frühere Schätzung, kein bestätigtes Datum. (Zum Vergleich: Der separate KI-Teil des Digital Omnibus ist bereits seit 27.07.2026 als VO (EU) 2026/1744 in Kraft.) |
| Nationale Anlaufstelle (Deutschland) | Einrichtung der nationalen Kontaktstelle zur Steuerung der Umsetzung der Interoperabilitätsverordnung auf Bundesebene. | Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) | Gesetzliche Frist war 12.01.2025; erfüllt - nationale Kontaktstelle ist beim Digitalcheck-Team (DigitalService GmbH des Bundes) unter Federführung des BMDS angesiedelt |
| Digitalcheck und Dokumentation | Überprüfung von Regelungsvorhaben auf Interoperabilität bereits in der Entwurfsphase sowie Übermittlung der Ergebnisse an das zentrale Portal für ein interoperables Europa. | Digitalcheck-Team / Normenkontrollrat (NKR) | Fortlaufend bei neuen Vorhaben |