Fristenübersicht

Änderungen durch Digital-Omnibus und KI-Omnibus

1. Übersicht

Die EU-Kommission hat am 19. November 2025 den Digital-Omnibus vorgelegt. Dieses Gesetzespaket schlägt Änderungen an mehreren EU-Rechtsakten vor, darunter die KI-Verordnung (AI Act), die DSGVO, den Data Act und die ePrivacy-Richtlinie. Die nachfolgenden Tabellen zeigen die wichtigsten Fristen und deren geplante Änderungen.

Es sollten weiterhin die bisherigen Anforderungen im Blick beibehalten werden, auch wenn eine Verschiebung wahrscheinlich erscheint, da die finale Entscheidung noch aussteht.

Hinweis:

Der Digital-Omnibus ist derzeit ein Gesetzesvorschlag. Die Änderungen treten erst in Kraft, wenn Europäisches Parlament und Rat zustimmen. Mit einer Verabschiedung wird in der ersten Jahreshälfte 2026 gerechnet.

2. Fristenkaskade

KI-Verordnung (AI Act):

Datum Regelung / Pflicht Bisherige Frist Änderung Omnibus
02.02.2025 Verbotene KI-Praktiken (Art. 5) Unverändert Keine Änderung
02.02.2025 KI-Kompetenz / Schulungspflicht (Art. 4) Unverändert Pflicht entfällt; wird zu Empfehlung
02.08.2025 GPAI-Pflichten (Transparenz, Dokumentation) Unverändert Keine Änderung
02.08.2025 Governance & Sanktionen Unverändert Keine Änderung
02.02.2027 Kennzeichnung KI-generierter Inhalte (Art. 50 Abs. 2) für vor 02.08.2026 in Verkehr gebrachte Systeme Neu Grace Period eingeführt
02.08.2026 → 02.12.2027 Hochrisiko-KI Anhang III (Bildung, Personal, kritische Infrastruktur) 02.08.2026 Verschiebung um 16 Monate
02.08.2027 Übergangsfrist GPAI-Modelle (vor 02.08.2025 in Betrieb) Unverändert Keine Änderung
02.08.2027 → 02.08.2028 Hochrisiko-KI Anhang I (in regulierte Produkte eingebettet: Medizinprodukte, Maschinen, Kfz) 02.08.2027 Verschiebung um 12 Monate

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

Datum Regelung / Pflicht Bisherige Frist Änderung Omnibus
Bei Inkrafttreten Definition personenbezogener Daten (Art. 4) - Präzisierung: empfängerbezogener Personenbezug
Bei Inkrafttreten Meldepflicht Datenpannen (Art. 33) 72 Stunden 96 Stunden; nur bei hohem Risiko
Bei Inkrafttreten Single-Entry-Point für Meldungen - Neu: zentrale Meldestelle (ENISA)
Bei Inkrafttreten Rechtsgrundlage KI-Training (neuer Art. 88c) - Neu: berechtigtes Interesse für KI-Training
Bei Inkrafttreten Verarbeitung sensibler Daten für KI (Art. 9) - Neue Ausnahme unter strengen Auflagen

ePrivacy / Cookie-Regelungen:

Datum Regelung / Pflicht Bisherige Frist Änderung Omnibus
Bei Inkrafttreten Cookie-Einwilligung (Art. 88a DSGVO neu) - Ein-Klick-Einwilligung; zentrale Browser-/OS-Einstellungen
Bei Inkrafttreten Erneute Cookie-Abfrage - Erst nach 6 Monaten erlaubt

Cybersicherheit (NIS-2, DORA, CER):

Datum Regelung / Pflicht Bisherige Frist Änderung Omnibus
Bei Inkrafttreten Meldepflichten Sicherheitsvorfälle Mehrfachmeldung Single-Entry-Point: "einmal melden, mehrfach teilen"

Data Act / Datenrecht:

Datum Regelung / Pflicht Bisherige Frist Änderung Omnibus
Bei Inkrafttreten Konsolidierung Datenrechtsakte Separate Gesetze Integration in Data Act: Open Data RL, DGA, FFoD-VO
12.09.2025 (Stichtag) Cloud-Switching & Interoperabilität (ältere Verträge) Volle Anwendung Bestandsschutz für Verträge vor diesem Datum
Bei Inkrafttreten Datenvermittlungsdienste Pflicht Freiwilliges Regime
Bei Inkrafttreten B2G-Datenzugang Breiter Zugang Beschränkung auf echte Notlagen

"Bei Inkrafttreten": Gilt ab Verabschiedung des Omnibus (voraussichtlich erstes Halbjahr 2026)

3. Hinweise

  • Die Fristverschiebungen für Hochrisiko-KI sind an die Verfügbarkeit harmonisierter Standards geknüpft. Bei früherer Verfügbarkeit können die Fristen vorgezogen werden.
  • Die ursprüngliche Frist 02.08.2026 für Hochrisiko-KI bleibt bestehen, falls der Omnibus nicht rechtzeitig verabschiedet wird.
  • Bereits geltende Verbote (verbotene KI-Praktiken seit 02.02.2025) und GPAI-Pflichten (seit 02.08.2025) bleiben unverändert.
  • Die DSGVO-Änderungen sind politisch umstritten. Endgültige Fassung kann vom Vorschlag abweichen.