Information
Die Website ist eine kuratierte Wissenslandkarte, die versucht, die Komplexität der europäischen Digitalpolitik in eine logische Struktur zu übersetzen.
Aus der Anordnung und Verknüpfung der Seiten lassen sich Trends ablesen.
Erstens zeigt die Platzierung der "Souveränität" und der "Datenräume", dass die EU und ihre Mitgliedsländer die Kontrolle über die technologische Basis als Voraussetzung für regulatorische Wirksamkeit begreifen. Wer keine eigenen Datenräume besitzt, kann die Regeln für deren Nutzung nur schwer durchsetzen.
Zweitens deutet die starke Integration von "Compliance Mapping" und "Maßnahmenlisten" darauf hin, dass die Phase der rein theoretischen Debatte über KI-Ethik beendet ist. Die Plattform bereitet den Boden für eine Phase der harten regulatorischen Durchsetzung, in der Unternehmen nachweisen müssen, dass ihre Systeme sicher und rechtskonform sind.
Drittens zeigt die föderale Verankerung (EU/Bund/RLP), dass die Umsetzung der KI-Verordnung eine Gemeinschaftsaufgabe ist, die alle staatlichen Ebenen fordert. Das Reallabor fungiert hierbei als Übersetzer zwischen den verschiedenen Sprachen der Bürokratie, der Technik und der Wirtschaft.
Was ist neu
(Seite) - Änderungen, Hinweise, Fristen
neues Cybersicherheitspaket - 01/26
KI-Omnibus: Stand April 2026
Das Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2025 zielt darauf ab, Europa wettbewerbsfähiger, sicherer und wirtschaftlich widerstandsfähiger zu machen, mit einem starken Fokus auf Simplifizierung und nachhaltigem Wachstum.
Die EU-Kommission und andere EU-Organe stellen online eine Vielzahl von Dokumenten bereit, die es der Öffentlichkeit ermöglichen, sich über die Arbeit der Kommission zu informieren und Einblick in einschlägige Dokumente zu erhalten.
Wenn Sie das gewünschte Dokument nicht finden, können Sie über den Link einen Antrag auf Zugang zu Dokumenten der Europäischen Kommission stellen.
Zugang zum EU-Recht
Informationen / Dokumente von Bund/Ländern/Kommunen können im Gegensatz zur EU oft nur mit Einschränkungen genutzt werden.
Es wäre hilfreich, wenn diese Anbieter analog zur EU ihre Informationen bereitstellen würden:
Alle Dokumente der EU dürfen weiterverwendet werden:
a) für kommerzielle oder nichtkommerzielle Zwecke gemäß Artikel 6;
b) gebührenfrei gemäß Artikel 9;
c) ohne Einzelbeantragung, sofern Artikel 7 nichts anderes bestimmt.
Dieser Beschluss wird unter uneingeschränkter Beachtung der Grundsätze des Schutzes personenbezogener Daten umgesetzt.
BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 12. Dezember 2011
über die Weiterverwendung von Kommissionsdokumenten (2011/833/EU)
Eine Analyse der Faktoren, die zum Erfolg von Projekten beitragen, ergibt, dass der Umfang des Projekts "KI-Reallabor" (Scope) und das Change-Management sowie klare Ziele, konkrete Anforderungen und transparente Erwartungen von entscheidender Bedeutung sind.
Nachhaltige KI
Vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Folgen des Einsatzes von KI-Systemen hat die Diskussion über verantwortungsvolle und ethische KI eine große Dynamik entfaltet. Auch deren Umwelteffekte finden zunehmend Beachtung. Gleichzeitig werden immer mehr Einsatzbereiche diskutiert.
Im Nachhaltigkeitsdiskurs von KI-Systemen werden vier Dimensionen für wesentlich für die Lebensqualität gehalten: Ökologie, Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur.
Diese sind verbunden und beeinflussen sich. Oft widersprechen sie sich. Maßnahmen können sozial vertretbar oder wirtschaftlich förderlich, aber nicht nachhaltig sein. Das ist schwierig zu lösen und bedeutet Wandel.
Dabei stellen sich viele Fragen: Wie können wir dafür sorgen, dass die ständig wechselnden Vorschriften für KI und die ethisch vertretbare Datennutzung eingehalten werden? Auch die Risiken bei der Offenlegung geschäftskritischer Daten müssen verstanden werden, ebenso wie Schutzmaßnahmen bei Demokratisierung. Schließlich geht es auch um Effizienz im Datenbetrieb, um die Skalierung von KI-Initiativen.
Nachhaltigkeitskriterien und -indikatoren für KI-Reallabore
- Organisationale Einbettung: Aspekte der Unternehmenskultur und -struktur sind für die Entwicklung nachhaltiger KI entscheidend. Aspekte wie Fairness, Diversität in Entwicklungsteams und Entscheidungen für offene Daten oder Quellcode sind zu verankern.
- Konzeptualisierung: Nachhaltige Systeme brauchen in dieser frühen Phase grundlegende Entscheidungen, etwa zur Beteiligung von Stakeholdern, Nutzungsautonomie und Nachhaltigkeitszielen.
- Datenmanagement: Qualität und Repräsentativität der Daten sind für Fairness und Verlässlichkeit des KI-Systems wichtig. Offene Datenpools und Datenschutz durch Design bringen soziale und ökologische Vorteile.
- Modellentwicklung: Aspekte wie Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Energieeffizienz sind wichtig, ebenso wie Dokumentationen des Entwicklungsprozesses, geeigneter Modellarchitekturen und Energieverbrauchs.
- Modellimplementierung: Ziel dieser Phase ist Überwachung der Systemleistung, Gewährleistung der Erklärbarkeit und Minimierung des CO₂-Fußabdrucks.
- Modellnutzung: Die Nachhaltigkeitsziele eines KI-Systems sind entscheidend.
Das KI-Reallabor fungiert als strategisches Bindeglied zwischen:
- Politischer Governance: Umsetzung der KI-Strategien und digitaler Governance
- Wissenschaftlicher Expertise: Methodenentwicklung und Evaluierung
- Praxis: Reale Anwendungsfälle und Bedarfe
- Gesellschaftlicher Teilhabe: Bürger:innenbeteiligung und Akzeptanz
Reallabore können Schnittstellen schaffen, aber sind keine Governance‑Instanz.
Kalender KI-Reallabor: Entwurf - ausgewählte Termine/Fristen
Kalender: Änderungen durch Digital-Omnibus & Umwelt-Omnibus
Stand: April 2026 · Fristen und Inkrafttreten laufend nach Trilog-Ergebnis zu aktualisieren
| Datum / Frist | Thema | Rechtsakt | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Bereits in Kraft / laufendes Verfahren | |||
| 02.02.2025bereits in Kraft | Digital / KI KI-Verbote & GPAI-Pflichten |
EU AI Act Art. 5, 53 |
Verbotene KI-Praktiken (Art. 5) und Pflichten für Anbieter allgemeiner KI-Modelle (Art. 53) gelten unverändert. Nicht vom KI-Omnibus berührt.
Geltendes Recht
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| April 2026laufend | Digital / KI Trilog KI-Omnibus |
COM(2025) 836 |
Zweiter Trilog-Termin am 28. April 2026. Zyprische Ratspräsidentschaft strebt Einigung bis Mai 2026 an. Ohne Einigung vor August 2026 greifen originäre AI-Act-Fristen automatisch.
Im Trilog
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| Mitte 2026 | |||
| Mai/Jun 2026erwartet | Digital / KI Einigung & Verabschiedung KI-Omnibus |
COM(2025) 836 |
Politische Einigung im Trilog angestrebt; Verabschiedung im Juni 2026 und Veröffentlichung im Amtsblatt bis spätestens August 2026 geplant. Inhalt: gestaffelte Verschiebung der Hochrisiko-KI-Fristen, Bußgeldreduktion 50 % für KMU / 75 % für Kleinstunternehmen, Erweiterung der Aufsichtsbefugnisse des EU AI Office.
Im Trilog
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| 01.07.2026verschoben | Umwelt Umweltmanagementsystem (IED) |
IED-Änderung COM(2025) 986 |
Einführungspflicht für Umweltmanagementsysteme verschoben auf 1. Juli 2030. Pflicht zu externen unabhängigen Audits entfällt; EMAS und ISO 14001 werden als ausreichend anerkannt. Chemikalieninventar und Risikobewertung werden gestrichen.
Vorschlag im Verfahren
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| 02.08.2026Fixtermin | Digital / KI Transparenzpflichten AI Act (Art. 50) |
EU AI Act Art. 50 Abs. 1, 3, 4 |
Gilt unverändert: Anbieter von Chatbots, Deepfake-Systemen und KI-generierten Texten zu öffentlichem Interesse müssen Nutzer kennzeichnen und informieren. Bußgelder bis zu 15 Mio. € oder 3 % Jahresumsatz bei Verstoß.
Fixtermin – nicht verschoben
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| 02.08.2026Fixtermin | Digital / KI Deepfake-Kennzeichnungspflicht |
EU AI Act Art. 50 Abs. 4 |
Betreiber von KI-Systemen, die Deepfakes erzeugen oder manipulieren, müssen die künstliche Herkunft offenlegen. Gilt unabhängig vom KI-Omnibus-Ergebnis.
Fixtermin – nicht verschoben
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| Herbst 2026 | |||
| Nov 2026EP-Forderung | Digital / KI Wasserzeichen-Pflicht (Art. 50 Abs. 2) |
EU AI Act Art. 50 Abs. 2 |
Maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Inhalte. EP fordert Frist 2. November 2026; Kommission hatte Februar 2027 vorgeschlagen. Kompromissfrist im Trilog offen.
Trilog-offen
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| 2027 | |||
| 02.12.2027spätestens | Digital / KI Hochrisiko-KI: Anhang III (anwendungsbezogen) |
EU AI Act Art. 6 Abs. 2 Anhang III |
Pflichten für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme (z. B. in Bildung, Personalwesen, Strafverfolgung): Daten-Governance, Dokumentation, Transparenz, Robustheit, Cybersicherheit. Ursprünglich 2. August 2026; Omnibus verschiebt auf spätestens 2. Dezember 2027 (oder 6 Monate nach Kommissionsbeschluss über verfügbare Normen).
Verschoben (Omnibus)
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| 22.12.2027Umsetzungsfrist | Umwelt Neue Schadstoffgrenzwerte Wasser |
WRRL / UQN-RL Grundwasser-RL |
Umsetzung der aktualisierten Listen prioritärer Schadstoffe in nationales Recht. Neue PFAS-Summengrenzwerte, TFA-Überwachung, aktualisierte Grenzwerte für Arzneimittel und Pestizide. Verschlechterungsbegriff gesetzlich definiert; kurzzeitige Verschlechterung als Ausnahme möglich.
Einigung Sept. 2025
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| 2028 | |||
| 01.03.2028spätestens | Digital / KI Hochrisiko-KI: Anhang I (Sicherheitsbauteile) |
EU AI Act Art. 6 Abs. 1 Anhang I |
Pflichten für KI als Sicherheitskomponente in regulierten Produkten (z. B. Medizingeräte, Maschinen). Ursprüngliche Frist 2. August 2026; Omnibus verschiebt auf 1. März 2028 (12 Monate nach Kommissionsbeschluss über Normen, spätestens 2. August 2028).
Verschoben (Omnibus)
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| 2028geplant | Digital / KI Go-Live EU AI Office Reallabor |
COM(2025) 836 Art. 57 KI-VO |
Europäisches KI-Reallabor des AI Office soll 2028 in Betrieb gehen. Nationale KI-Reallabore der Mitgliedstaaten: Frist bleibt unverändert; Koordination durch AI Office wird verbessert.
Geplant
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| Laufende Änderungen (ohne feste Endfrist) | |||
| Ab InkrafttretenDigital-Omnibus | Digital DSGVO: Begriff personenbezogene Daten |
DSGVO Art. 4 Nr. 1 |
Relativer Personenbezug: Pseudonymisierte Daten können beim Empfänger als anonym gelten, wenn Re-Identifizierung faktisch ausgeschlossen. Stützt sich auf EuGH C-413/23 P. EDPB/EDPS Joint Opinion 2/2026 äußert erhebliche Kritik.
Im Trilog
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| Ab InkrafttretenDigital-Omnibus | Digital DSGVO: KI-Training als berechtigtes Interesse |
DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. f |
KI-Training, Testen und Validieren kann auf berechtigtes Interesse gestützt werden. Neue Rechtsgrundlage für unvermeidbare Verarbeitung besonderer Kategorien (Art. 9 Abs. 2 lit. k neu).
Im Trilog
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| Ab InkrafttretenDigital-Omnibus | Digital Cookie-Regeln: Reduzierung von Bannern |
ePrivacy-RL 2002/58/EG |
Abgelehnte Einwilligung darf erst nach 6 Monaten erneut abgefragt werden. Browser- und OS-weite Speicherung von Cookie-Präferenzen wird ermöglicht. Ein-Klick-Einwilligung wird eingeführt.
Im Trilog
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| Ab InkrafttretenDigital-Omnibus | Digital Aufhebung: DGA, P2B, Free Flow, Open Data |
2022/868 2019/1150 2018/1807 2019/1024 |
Data Governance Act, Platform-to-Business Regulation, Free Flow of Non-Personal Data Regulation und Open Data Directive werden aufgehoben. Inhalte werden in den neuen integrierten Rahmen überführt.
Im Trilog
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| Ab InkrafttretenUmwelt-Omnibus | Umwelt Genehmigungsverfahren: Beschleunigung |
UVP-RL COM(2025) 984 |
Vereinfachter Rahmen für Umweltverträglichkeitsprüfungen; verspätete Einwendungen ausgeschlossen; Populationsschutz vor Individualschutz bei Artenschutz gestärkt. Jährl. Einsparung ca. 180 Mio. €.
Vorschlag im Verfahren
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| Ab InkrafttretenUmwelt-Omnibus | Umwelt Aufhebung SCIP-Datenbank |
Abfallrahmen-RL COM(2025) 986 |
SCIP-Meldepflicht für besorgniserregende Stoffe in Produkten entfällt. Ersatz durch digitalen Produktpass und „Ein Stoff – eine Bewertung"-Paket. Jährl. Einsparung ca. 225 Mio. €.
Vorschlag im Verfahren
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| Ab InkrafttretenUmwelt-Omnibus | Umwelt INSPIRE: Erleichterter Geodatenzugang |
INSPIRE-RL 2007/2/EG |
Änderungen an der INSPIRE-Richtlinie für erleichterten Zugang zu Umwelt-Geodaten; Details zu zentraler Bereitstellung vs. dezentralen Portalen im Trilog-Verfahren noch offen.
Vorschlag im Verfahren
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| Angekündigte Folgeschritte (noch kein Legislativvorschlag) | |||
| 01.01.2035Frist | Umwelt Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) |
COM(2025) 982 COM(2025) 983 |
EU-ansässige Hersteller müssen bis 1. Januar 2035 keinen Bevollmächtigten mehr in anderen Mitgliedstaaten benennen. Bestehende Strukturen können beibehalten werden. Berichtsfrequenz harmonisiert auf max. jährlich. Jährl. Einsparung ca. 300 Mio. €.
Vorschlag im Verfahren
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| 2026angekündigt | Folgeschritt Revision Wasserrahmenrichtlinie |
WRRL 2000/60/EG |
Überprüfung und Revision durch EU-Kommission ab 2026 angekündigt. Bisher nicht Teil des Umwelt-Omnibus-Pakets. WWF, EEB und Umweltverbände warnen vor Schwächung des Verschlechterungsverbots und des „one out all out"-Prinzips.
Angekündigt – kein Vorschlag
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| 2026angekündigt | Folgeschritt Stresstest FFH- & Vogelschutzrichtlinie |
FFH-RL 92/43 VSchRL 2009/147 |
Stresstest für Frühjahr 2026 (April/Mai) angekündigt. Prüfung auf Vereinfachungspotenziale; noch kein Legislativvorschlag. Umweltverbände befürchten Absenkung des Schutzstandards.
Angekündigt – kein Vorschlag
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| 2026angekündigt | Folgeschritt Kreislaufwirtschaftsgesetz & REACH-Revision |
geplant 2026 |
EU-Kreislaufwirtschaftsgesetz und REACH-Revision für 2026 angekündigt. Ziel: weitere Entlastung über das Umwelt-Omnibus-Paket hinaus. Details noch offen.
Angekündigt – kein Vorschlag
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| 2039 / 2045Zieljahre | Umwelt WRRL: Neue Schadstoffziele |
WRRL UQN-RL |
Neue Schadstoffe (PFAS, Pestizide, Arzneimittel) müssen bis 2039 die neuen Qualitätsnormen in Oberflächen- und Grundwasser erfüllen; unter strengen Bedingungen Verlängerung bis 2045 möglich.
Einigung Sept. 2025
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