RISIKOANALYSE


Vorschlag an die EU-Kommission: Der Digital Omnibus führt zahlreiche neue oder geänderte Bestimmungen ein, die ohne ergänzende Leitlinien zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen können.


Ziel ist die Identifikation von Synergien und Konfliktpotenzialen für den Betrieb des KI-Reallabors und insbesondere für KI-gestützte Anwendungen.




Risikoanalyse

Die folgende Analyse identifiziert mehrere kritische Risiken und Schwächen im Kommissionsvorschlag, die - vorbehaltlich des noch laufenden Trilogs - die Wirksamkeit der Harmonisierung gefährden könnten:

  1. Kritischstes Risiko: Abschwächung der B2G-Datenteilung
  • Der Kommissionsvorschlag schränkt den Anwendungsbereich von Kapitel V des Data Act ein, das den Zugriff öffentlicher Stellen auf privat gehaltene Daten regelt. Statt eines breiten Katalogs öffentlicher Interessen (z. B. Klimaschutz, Gesundheit, Mobilität) soll der Zugriff stärker auf den Fall des "öffentlichen Notfalls" (Naturkatastrophen, schwere Gesundheitskrisen) fokussiert werden.
  • Damit würden wichtige Anwendungsfälle (z. B. Mobilitätsdaten für die Verkehrsplanung, Energiedaten für die Energiewende) erschwert, weil öffentliche Stellen den regelmäßigen Zugriff auf relevante Daten verlieren könnten. Die Wiederherstellung des ursprünglichen, breiteren Wortlauts gilt aus Sicht datenpolitischer Akteure als Priorität-1-Änderungsantrag im laufenden Verfahren.
  1. Risiken durch Konsolidierung und Inkohärenz
  • Verlust der Sichtbarkeit: Die Zusammenführung dreier Rechtsakte in den Data Act könnte dazu führen, dass eigenständige, prominente Regelungen wie das Verbot von Datenlokalisierungsanforderungen (ex-FFDR) in der Masse der Data-Act-Bestimmungen untergehen. Eine explizite Beibehaltung der Sichtbarkeit zentraler Normen wird gefordert.
  • Regulierungsarbitrage (DGA): Die bisher verpflichtende Anmeldepflicht für Datenintermediärsdienste soll freiwillig werden. Das birgt das Risiko, dass unseriöse Intermediäre die Anmeldung umgehen, um Neutralitätspflichten zu vermeiden.
  • Fehlende Kohärenz: Es fehlt weiterhin eine klare Hierarchie zwischen dem Data Act und anderen zentralen Rechtsakten wie DSA, DMA und KI-VO, was zu inkonsistenten Pflichten führen kann.
  1. Empfehlungen zur Behebung der Mängel
  • Lex-Specialis-Hierarchie: Eine neue Regel im Data Act sollte klarstellen, dass bei Überschneidungen die KI-VO (für KI-spezifische Fragen), die DMA (für Gatekeeper-Pflichten) und die DSA (für Plattform-Governance) Vorrang vor dem Data Act haben.
  • Stärkung der Neutralität: Die Neutralitätspflicht für Datenintermediäre sollte trotz freiwilliger Registrierung durch technische Schutzmaßnahmen (z. B. Air Gaps), jährliche externe Audits und wirksame Sanktionen durchgesetzt werden.
  • Format-Standards: Für die grenzüberschreitende Datennutzung sollte die Kommission verbindliche Format-Standards für öffentliche Daten per Durchführungsrechtsakt festlegen (z. B. CSV, JSON, GeoJSON).
  • Asymmetrische KMU-Regeln: KMU-Ausnahmen sollten so gestaltet sein, dass kleine Cloud-Anbieter von bestimmten Pflichten befreit sind, aber nicht das Recht erhalten, den Anbieterwechsel von Kunden aktiv zu blockieren (Vendor-Lock-in).

Der Digital Omnibus führt zahlreiche neue oder geänderte Bestimmungen ein, die ohne ergänzende Leitlinien zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen können - eine zeitnahe Leitlinien-Erstellung durch die Kommission für kritische Bereiche wird daher empfohlen.

Langfristig wird die Entwicklung eines Digital Single Rulebook angestrebt, das alle digitalen Rechtsakte (Data Act, DSA, DMA, KI-VO usw.) in ein kohärentes System integrieren soll (Zielhorizont: 2030).