Problemlagen, Lösungsansätze

In KI-Reallaboren arbeiten verschiedene Akteur:innen zusammen, um anwendbare und wissenschaftlich fundierte Lösungen für KI-Nachhaltigkeitsprobleme zu erarbeiten und wissenschaftliche Erkenntnisse zu erzielen. Diese Zusammenarbeit und -absprache definiert die Forschung in Reallaboren.
Hierzu zählt zunächst die gemeinsame Gestaltung des KI-Reallabors. Gleichzeitig betrifft dies die gemeinsame Erarbeitung von Lösungsvorschlägen sowie die Umsetzung von Experimenten. Dabei wird Wissen aus verschiedenen Disziplinen und Erfahrungswissen verbunden.

Künstliche Intelligenz (KI) ist so zu entwickeln und einzusetzen, dass sie nachhaltig ist. Das bedeutet, dass KI nicht nur ökologische Aspekte berücksichtigt, sondern auch soziale, wirtschaftliche und kulturelle Auswirkungen mit einbezieht.

Strukturelles Grundproblem: Vier Regulierungen gleichzeitig

Was NIS2 und DORA zusätzlich erschwert, ist das Timing: vier EU-Regulierungen greifen 2026 gleichzeitig - NIS2, DORA, der AI Act/KI-MIG und der Cyber Resilience Act, alle mit eigenen Fristen, Meldewegen und Governance-Anforderungen. Das bindet Kapazitäten in Rechts-, IT- und Compliance-Abteilungen parallel, statt nacheinander abgearbeitet werden zu können.

Und selbst dort, wo Unternehmen sich selbst für weit fortgeschritten halten, zeigt sich eine Lücke zwischen Selbstbild und Praxis: 84 Prozent der Unternehmen sehen sich mindestens auf Stufe zwei eines Reifegradmodells, doch nur 44 Prozent befassen sich bereits tatsächlich mit IT- und IT-Sicherheitsrisiken im Risikomanagement - ein strukturelles Defizit zwischen wahrgenommener und tatsächlicher Reife.

Kurz: Die Defizite sind keine Überraschung, sondern die vorhersehbare Folge aus verspäteter, dann übergangsloser nationaler Umsetzung, unvollständiger Sekundärgesetzgebung, chronischem Fachkräftemangel und einer Regulierungsdichte, die 2026 mehrere große Rechtsakte gleichzeitig wirksam werden lässt.



Übersicht KI- und Digitalstrategien

16 Bundesländer:

Das Phänomen der „Parallelstrukturen“ ist ein zentrales Hemmnis für die digitale Souveränität Deutschlands. Die Fragmentierung zwischen dem Bund und den 16 Bundesländern sowie zwischen verschiedenen Ressorts führt oft dazu, dass Datenressourcen und KI-Potenziale ungenutzt bleiben und Nachhaltigkeit nicht erreicht wird.

Zusammenstellung der Anwendungen (Beispiele), die für eine effizientere Infrastruktur zusammengeführt bzw. besser vernetzt werden sollten:

Analyse der Fragmentierung im föderalen System

Die Zersplitterung lässt sich in drei Dimensionen unterteilen:

  1. Vertikale Fragmentierung: Bund und Länder entwickeln eigene Lösungen ohne Abstimmung (z. B. Lernplattformen).
  2. Horizontale Fragmentierung: Verschiedene Ministerien (Ressorts) bauen isolierte Datenräume auf.
  3. Technische Fragmentierung: Fehlende semantische Interoperabilität verhindert, dass Systeme wie das Dashboard Digitale Verwaltung und Daseen miteinander „sprechen“ können.

Zusammenführung von Anwendungen und Infrastrukturen

Die folgende Tabelle zeigt konkrete Ansätze, wie isolierte Initiativen vernetzt werden können, um Synergien bei der Ressourcenallokation und Interoperabilität zu heben.

Bereich Zu vernetzende Anwendungen / Initiativen Maßnahmen zur Zusammenführung Ziel der Interoperabilität
Daten-Entdeckung und Verwaltung Dashboard Digitale Verwaltung (BMDS) <-> Daseen (Mission KI) Implementierung bidirektionaler APIs; Verknüpfung von OZG-Kennzahlen mit verfügbaren Datensätzen. Durchgängige Sichtbarkeit von Daten für KI-Anwendungen in der Verwaltung.
Digitale Bildung KI-Campus <-> eGov-Campus <-> VCRP (RLP) & weitere Landesportale Aufbau eines föderalen Single-Sign-On (SSO) und Austausch von Lernmodulen via LTI-Standard. Reduzierung von Dopplungen bei der Content-Erstellung; breiterer Zugang für Verwaltung und Studierende.
Verwaltungsdaten PVOG (Portalverbund) <-> Daseen <-> GovData.de Automatisierter Metadaten-Abgleich; Kennzeichnung von Verwaltungsdaten mit OZG-Referenz-IDs. Einheitliche Suche über alle Verwaltungsebenen hinweg ohne manuelle Dateneingabe.
KI-Infrastruktur Rechenzentren der Länder <-> Bundes-Cloud-Lösungen Etablierung gemeinsamer Standards für GPU-Cluster-Sharing und Container-Orchestrierung. Optimale Auslastung teurer Hardware-Ressourcen für KI-Training.
Smart City / Klima Urban Data Platforms der Kommunen <-> Bundesweite Klimadaten-Plattformen Nutzung des DIN-Standards (z.B. DIN 91357) für urbane Datenplattformen. Skalierbarkeit von KI-Modellen für die Stadtplanung über Gemeindegrenzen hinweg.

Wege zur praktischen Umsetzung

Um diese Synergien zu realisieren, müssen über die rein technische Ebene hinaus agile Projektstrukturen geschaffen werden:

  • Interoperabilität durch Standards: Anstatt individuelle Schnittstellen zu bauen, müssen verbindliche Standards (wie XPlanung im Bauwesen oder einheitliche Metadatenprofile für KI) definiert werden.
  • Gemeinsame Ressourcenallokation: Einrichtung eines föderalen „Digitalbudgets“, das Projekte nur dann fördert, wenn sie nachweislich Schnittstellen zu bestehenden Infrastrukturen (wie Daseen, GovData) bereitstellen.
  • Agile Governance: Schaffung von „Inter-Ressort-Taskforces“, die nicht nur strategisch beraten, sondern operativ die Verknüpfung von Dashboards und Datenbanken vorantreiben.

Beispiel für den Mehrwert: Wenn ein Mitarbeiter der Verwaltung im Dashboard sieht, dass die Umsetzung einer OZG-Leistung (z. B. Wohngeld) stockt, könnte ein Direkt-Link zu Daseen sofort die notwendigen Trainingsdaten für eine KI-gestützte Teilautomatisierung liefern.

 


Wie lassen sich dynamische, noch nicht gültige Rechtsrahmen in die operative Projektplanung integrieren, ohne entweder voreilig zu handeln oder reaktiv in Verzug zu geraten?

Im Projektmanagement für ein KI-Reallabor konstituiert ein Backlog ein essenzielles Instrument, um den Fortschritt eines Projekts zu dokumentieren und zu überwachen. Es erlaubt den beteiligten Personen/Arbeitsgruppen, sämtliche zu bewältigenden Aufgaben zu dokumentieren und diese nach dem Grad der Dringlichkeit zu strukturieren. Durch kontinuierliche Pflege und Aktualisierung des Backlogs kann die zeitnahe Erledigung der Arbeit gewährleistet werden.


Die Omnibus-Akte werden als Overlay behandelt: Sie modifizieren bestehende Items, generieren aber selten völlig neue. Im Backlog erhalten betroffene Items eine Markierung omnibus-sensitive, die signalisiert, dass bei Verabschiedung der Harmonisierungsakte eine Überprüfung erforderlich ist.


Fristenkaskade für das KI-Reallabor-Backlog

Übersicht der Konsultations- und Feedback-Fristen

Rechtsakt / Instrument Feedback-Frist Status
Sandbox-Durchführungsakt 13. Januar 2026 abgeschlossen - DVO (EU) 2025/1420 seit 17.07.2025 erlassen
Digital Omnibus (inkl. KI-Omnibus) 22. Februar 2026 abgeschlossen - VO (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27.07.2026
Digital Fitness Check 11./16. März 2026 abgeschlossen - Auswertung läuft bis Q1 2027

Vereinfachungsagenda  der EU-COM für die Kommenden Jahre


Anforderungen des BSI IT-Grundschutz++ den Regelungen des EU KI-Omnibus und dess Digital-Omnibus


Vereinfachung – Digitalpaket und -omnibus (Stellungnahme Armin Müller als EU-Bürger)


Der Digital Omnibus führt zahlreiche neue oder geänderte Bestimmungen ein, die ohne ergänzende Leitlinien zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen können. Diese Aufstellung (s. Anlage) identifiziert kritische Bereiche, in denen die Kommission zeitnah Leitlinien erlassen sollte


Beide für das Reallabor relevanten Konsultationen (Sandbox-Durchführungsakt, Digital Omnibus KI-Teil) sind abgeschlossen. Der Sandbox-Durchführungsakt wurde am 17.07.2025 erlassen, der KI-Teil des Digital Omnibus durchlief anschließend den Trilog (Einigung 07.05.2026, EP-Zustimmung 16.06.2026, Rat-Zustimmung 29.06.2026) und trat als VO (EU) 2026/1744 am 27.07.2026 in Kraft.

Aktuelle Phase: Operative Anwendung (seit 2. August 2026)

Der Sandbox-Betrieb läuft seit dem 2. August 2026 nach den unmittelbar geltenden AI-Act-Vorschriften. Für das Backlog bedeutet das konkret:

Backlog-Aktivitäten:

  • Laufende Compliance-Dokumentation für im Reallabor getestete Systeme nach den seit 2.8.2026 geltenden Transparenzpflichten (Art. 50 Abs. 1, 3, 4)
  • Vorbereitung auf die Hochrisiko-Pflichten mit Vorlauf zu den festen Stichtagen 2.12.2027 (Anhang III) / 2.8.2028 (Anhang I)
  • Monitoring des weiterhin offenen Digital-Omnibus-Dossiers zu Daten/Cybersicherheit/Datenschutz (COM(2025) 837), da hieraus noch Anpassungsbedarf entstehen kann
  • Vorbereitung auf die Wasserzeichen-Übergangsfrist (Art. 50 Abs. 2): Bestandssysteme benötigen Kennzeichnung bis 2.12.2026

Backlog-Status: active - Reallabor im laufenden operativen Betrieb, keine offenen Konsultationsfristen mehr für den KI-Teil."

Die Fristen für Hochrisiko-KI-Pflichten sind mit VO (EU) 2026/1744 (in Kraft seit 27.07.2026) verbindlich festgelegt: 2. Dezember 2027 für eigenständige Systeme nach Anhang III, 2. August 2028 für produktintegrierte Systeme nach Anhang I. Die Sandbox-Einrichtungsfrist wurde ebenfalls verschoben, auf 2. August 2027 (nicht mehr 2. August 2026, wie ursprünglich in Art. 57 vorgesehen)

Für das Reallabor bedeutet das: Auch die Frist zur Einrichtung der Sandbox-Infrastruktur wurde von ursprünglich 2. August 2026 auf 2. August 2027 verschoben. Die Compliance-Anforderungen für im Reallabor getestete Hochrisiko-KI-Systeme greifen zu den fest verbindlichen Terminen 2. Dezember 2027 (Anhang III) bzw. 2. August 2028 (Anhang I)

Status Bedeutung bisherige Anwendung aktuelle Anwendung
dual-consultation Beide relevanten Entwürfe in Konsultation jetzt bis Feb 2026 Trifft auf den KI-Teil nicht mehr zu (abgeschlossen); gilt allenfalls noch für das separate, weiterhin offene Digital-Omnibus-Dossier (Daten/Cyber/Datenschutz)
awaiting-final Warten auf Verabschiedung nach Konsultations-ende Für den KI-Teil erledigt; nur noch für den Daten/Cyber/Datenschutz-Teil relevant (weiterhin im Trilog, Stand 29.08.2026)
specified-deferred Finalisiert, Umsetzung wartet auf Fristbeginn nach Verabschiedung Trifft jetzt genau auf die Hochrisiko-KI-Fristen zu (finalisiert seit 27.07.2026, Umsetzung wartet auf 2.12.2027/2.8.2028)
active In Umsetzung Implementierungs-phase Trifft jetzt auf die meisten KI-VO-bezogenen Backlog-Items zu, da der Reallabor-Betrieb seit 2.8.2026 läuft
omnibus-contingent Abhängig vom Ausgang der Omnibus-Verhandlungen für fristenbezogene Items Nur noch für Items relevant, die vom noch offenen Digital-Omnibus (Daten/Cyber/Datenschutz) abhängen - für den KI-Omnibus nicht mehr, da entschieden

Anm.:

Nächste Aktualisierung empfohlen: sobald der Digital-Omnibus-Teil zu Daten/Cybersicherheit/Datenschutz (COM(2025) 837) verabschiedet wird, sowie spätestens zur Wasserzeichen-Übergangsfrist am 2. Dezember 2026

Quellen: EU-Kommission, digital-strategy.ec.europa.eu; Konsultationsportal ec.europa.eu/info/law/better-regulation