Governance
Eine gute "Governance" ist essenziell für die erfolgreiche Umsetzung von Erprobungsprojekten. Dies trägt wesentlich zur Umsetzung von "Once-Only" in der Verwaltung bei. Wichtig ist dabei die Einbindung aller Akteur:innen und Gremien. Schlüsselfaktoren sind kollaborative Abstimmung sowie die Etablierung gemeinsamer Projektstrukturen, denn es gibt keine etablierten, fach-, ressort- und Bund-Länder-übergreifenden agilen Projektstrukturen.
geplante - Aufhebung der Verordnung s. Digital Omnibus
Verordnung (EU) 2022/868 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Daten-Governance-Rechtsakt)
Der Data-Governance-Rechtsakt (Verordnung (EU) 2022/868 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724, DGA) ist aktuell geltendes Recht und seit dem 24.09.2023 vollständig anwendbar. Er befindet sich jedoch inhaltlich im Zentrum des laufenden Digital-Omnibus-Verfahrens ("Omnibus IV"): Die Kommission plant seine strukturelle Auflösung und Überführung in einen erweiterten, zentralen Data Act. Für die aktuelle Arbeitsphase des KI-Reallabors bleibt der DGA in seiner geltenden Fassung maßgeblich; mittelfristig (Wirksamwerden voraussichtlich nicht vor 2027) ist mit einer Rechtsgrundlagenänderung zu rechnen.
Der Daten-Governance-Rechtsakt (DGAText) zielt darauf ab, mehr Daten* zur Weiterverwendung bereitzustellen und die gemeinsame Datennutzung in Bereichen wie Gesundheit, Umwelt, Energie, Landwirtschaft, Mobilität, Finanzen, Fertigung, öffentliche Verwaltung und Qualifikationen zum Vorteil der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in der Europäischen Union (EU) zu erleichtern, Arbeitsplätze zu schaffen und Innovationen zu fördern.