Digital-Omnibus
Der zentrale Ansatz des Vorschlags ist die Konsolidierung der Free Flow of Data Regulation (FFDR), des Data Governance Act (DGA) und der Open Data Directive in den neuen Data Act. Dieses Vereinfachungsprojekt wird als grundsätzlich sinnvoll und ambitioniert bewertet.
Der Digital Omnibus führt zahlreiche neue oder geänderte Bestimmungen ein, die aber ohne ergänzende Leitlinien zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen können. Für kritische Bereiche sollte die EU-Kommission zeitnah Leitlinien erlassen.
eur-lex
Vorschlag an die EU-Kommission
Der Digital Omnibus konsolidiert folgende drei Rechtsakte in den Data Act:
- Verordnung (EU) 2024/1689 - Verordnung über den freien Datenverkehr (Free Flow of Data Regulation - FFDR)
- Verordnung (EU) 2022/868 - Data Governance Act (DGA)
- Richtlinie (EU) 2019/1024 - Open-Data-Richtlinie
Rechtsgrundlage im Omnibus: Art. 1 (Änderungen des Data Act), Art. 10(3)-(4) (Aufhebungen)
Die Analyse identifiziert mehrere kritische Risiken und Schwächen, die die Wirksamkeit der Harmonisierung gefährden:
1. Kritischstes Risiko: Die Abschwächung der B2G-Datenteilung
- Die wichtigste Kritik betrifft die drastische Abschwächungder Business-to-Government (B2G) Datenteilungspflichten.
- Die Verpflichtung zur Datenteilung, die zuvor einen breiten Katalog von öffentlichen Interessen (wie Klimaschutz, Gesundheit, Mobilität) umfasste, wird auf NURnoch den Fall des "öffentlichen Notfalls" (z.B. Naturkatastrophen oder schwere Gesundheitskrisen) beschränkt.
- Dies führt dazu, dass wichtige Anwendungsfälle (wie Mobilitätsdaten für die Verkehrsplanung oder Energiedaten für die Energiewende) wegfallen und öffentliche Stellen den Zugriff auf essentielle Daten verlieren könnten. Die Wiederherstellung des ursprünglichen Wortlauts des DGA gilt als Priorität 1 Amendment.
2. Risiken durch Konsolidierung und Inkohärenz
- Verlust der Sichtbarkeit: Die Konsolidierung führt zu Unübersichtlichkeit, da eigenständige, prominente Regelungen wie das Verbot von Datenlokalisierungsanforderungen (ex-FFDR) in der Masse der Data Act-Bestimmungen untergehen könnten. Es wird die explizite Beibehaltung der Sichtbarkeit gefordert.
- Regulierungsarbitrage (DGA): Die Anmeldepflicht für Datenintermediärsdienste wird von verpflichtend auf freiwillig umgestellt. Dies birgt das Risiko, dass unseriöse Intermediäre die Anmeldung umgehen, um Neutralitätspflichten zu vermeiden.
- Fehlende Kohärenz:Es fehlt eine klare Hierarchie und Harmonisierung zwischen dem Data Act und anderen zentralen Gesetzen wie dem DSA, DMA und AI Act, was zu inkonsistenten Pflichten führen kann.
3. Empfehlungen zur Behebung der Mängel
Um die Rechtsunsicherheit und die Belastung zu reduzieren, werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
- Lex-Specialis-Hierarchie: Es sollte eine neue Regel in den Data Act aufgenommen werden, die klarstellt, dass bei Überschneidungen der AI Act (für KI-spezifische Fragen), der DMA (für Gatekeeper-Verpflichtungen) und der DSA (für Plattform-Governance) Vorrang vor dem Data Act haben.
- Stärkung der Neutralität: Die Neutralitätspflicht für Datenintermediäre sollte durch technische Safeguards (wie Air Gaps), jährliche externe Audits und drakonische Strafen (bis zu 6 % des Jahresumsatzes) durchgesetzt werden.
- Format-Standards: Um die grenzüberschreitende Datennutzung zu erleichtern, muss die Kommission durch Durchführungsrechtsakte verbindliche Format-Standards für öffentliche Daten festlegen (z.B. CSV, JSON, GeoJSON).
- Asymmetrische KMU-Regeln: KMU-Ausnahmen sollten so gestaltet werden, dass kleine Cloud-Anbieter zwar von bestimmten Pflichten befreit sind, aber nicht das Recht haben dürfen, den Wechsel von Kunden aktiv zu blockieren (Vendor Lock-in).
Der Digital Omnibus führt zahlreiche neue oder geänderte Bestimmungen ein, die ohne ergänzende Leitlinien zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen können.
Langfristig wird die Entwicklung eines Digital Single Rulebook angestrebt, das alle digitalen Rechtsakte (Data Act, DSA, DMA, AI Act usw.) in ein kohärentes System integriert (Ziel: 2030).