EU Digital Fitness Checks
Aufforderung zur Einreichung von Stellungnahmen - zielt darauf ab, die Kohärenz und Überschneidungen sämtlicher EU-Digitalvorschriften sowie deren Auswirkungen auf Unternehmen im Alltag zu evaluieren. Frist: 11. März 2026.
Im Rahmen des digitalen Fitnesschecks wird analysiert, wie wirksam die digitalen Vorschriften der EU auf Unternehmen, Wettbewerbsfähigkeit, Werte und Grundrechte wirken.
Aktuell befindet sich die Konsultation zum Digital Fitness Check in der Auswertungsphase
Zwischen dem ersten Digital-Omnibus (KI-Teil, bereits in Kraft) und einem möglichen zweiten Digitalpaket besteht derzeit eine regulatorische Lücke, die durch den laufenden Digital Fitness Check inhaltlich vorbereitet wird. Die Auswertungsphase dauert bis Anfang 2027. Damit liegt zwischen dem Abschluss der Konsultation und einem möglichen Legislativvorschlag mindestens ein weiteres Jahr - in dem die im ersten Omnibus offengelassenen strukturellen Fragen (harmonisierte Definitionen quer durch den digitalen Besitzstand, echte Kohärenz zwischen DSGVO, Data Act, KI-Verordnung und den Plattformgesetzen DSA/DMA) weiterhin nur partiell gelöst sind. Für Einrichtungen wie das KI-Reallabor Rheinland-Pfalz, die heute an der Schnittstelle öffentlicher Datensätze und KI-gestützter Systeme arbeiten, bedeutet das: Die regulatorische Unsicherheit in den Definitionsfragen, die diese Gesprächsreihe durchgängig begleitet hat, bleibt bis mindestens 2027/2028 als Governance-Aufgabe bestehen - lösbar durch die in den vorangehenden Antworten beschriebenen technischen und rechtlichen Maßnahmen, aber eben nicht durch eine baldige legislative Klarstellung von oben.
Seitens der EU-Kommission wurde eine Konsultation unter der Bezeichnung "Digitaler Fitness-Check" initiiert, deren Ziel die Analyse des "Zusammenspiels der verschiedenen Regelungen, ihrer kumulativen Auswirkungen auf Unternehmen sowie ihrer Effektivität bei der Förderung wettbewerblicher Aspekte, Werte und Grundrechte der EU" ist. Die Konsultation ist bis zum 11. März 2026 geöffnet und kann eine Debatte über die Reform von weiteren Digitalgesetzen wie dem Gesetz über digitale Dienste oder dem Gesetz über digitale Märkte auslösen.
Stellungnahme Armin Müller Vereinfachung Digitalpaket und -omnibus
Gegenstand der Eignungsprüfung ist die Frage, wie gut EU-Rechtsvorschriften bei der Verwirklichung von politischen EU-Zielen helfen, und ob es Überschneidungen, Unstimmigkeiten und Synergien zwischen den Rechtsvorschriften gibt sowie welche Auswirkungen die Digitalisierung hat. Die Agenda für bessere Rechtsetzung stellt sicher, dass die europäische Rechtsetzung faktenbasiert und transparent ist und die Betroffenen mitwirken. Die Kommission bewertet und verbessert EU-Rechtsvorschriften in regelmäßigen Abständen und konzentriert sich dabei auf konkrete Ergebnisse. Die Bewertung wird von der zuständigen Dienststelle der Kommission in Absprache mit allen einschlägigen Dienststellen und dem Ausschuss für Regulierungskontrolle durchgeführt.
Bei der Eignungsprüfung handelt es sich um eine Bewertung, nicht um einen Legislativvorschlag. Die Eignungsprüfung enthält eine Bewertung des Sachstands und zeigt Bereiche auf, in denen Verbesserungsbedarf besteht und die in Zukunft weiter analysiert und weiterentwickelt werden können. Sie umfasst keine Empfehlungen zum genauen Format und Inhalt künftiger Maßnahmen der Kommission.
Zu unterscheiden vom oben beschriebenen Digital Fitness Check (Initiative 15554, Frist 11.03.2026, Bewertung der kumulativen Wirkung aller EU-Digitalvorschriften) ist die bereits am 3. Oktober 2024 abgeschlossene 'Digital Fairness Fitness Check' (Initiative 13413) – eine gesonderte, frühere Eignungsprüfung, die ausschließlich das EU-Verbraucherrecht im digitalen Umfeld betrifft (UGP-Richtlinie, Verbraucherrechte-Richtlinie, Klausel-Richtlinie). Ihre Ergebnisse (u. a. zu Dark Patterns, Influencer-Marketing, Sucht-Design) fließen aktuell in den geplanten Digital Fairness Act ein, der für Mitte 2026 als Legislativvorschlag angekündigt ist. Beide Prüfungen laufen unabhängig voneinander
Bessere Rechtsetzung
Die EU-Rechtsvorschriften müssen vereinfacht, umgesetzt und technologieneutral gestaltet werden. Die Agenda für bessere Rechtsetzung hilft dabei. Die Rechtsvorschriften sollen faktenbasiert und auf die Bedürfnisse der Bürger, Unternehmen und Zivilgesellschaft abgestimmt sein. Das Instrumentarium und die Leitlinien bieten den Dienstellen der Europäischen Kommission eine konkrete Richtschnur.
Bessere Rechtsetzung: Leitlinien und Instrumentarium
Allgemeine Grundsätze
Die Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung legen die Grundsätze fest, die die Europäische Kommission bei der Ausarbeitung neuer Initiativen und Vorschläge sowie bei der Verwaltung und Bewertung bestehender Rechtsvorschriften befolgt.
Die EU-Leitlinien gelten für jede Phase des Gesetzgebungszyklus.
Es geht darum, Synergien und Konfliktpotenziale für den Betrieb des KI-Reallabors zu identifizieren. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf KI-gestützten Anwendungen.