KI-Reallabor - EU/Bund/Rheinland-Pfalz

Das Projekt ki-reallabor.eu antizipiert die Anforderungen, die mit dem vollen Inkrafttreten des AI Act auf die Akteure zukommen werden. Durch die Bereitstellung von Experimentierräumen und die Klärung von Harmonisierungsfragen senkt es die Innovationsbarrieren und fördert gleichzeitig ein Klima des Vertrauens in neue Technologien. Die interne Verlinkungsstruktur ist dabei das Nervensystem, das diese verschiedenen Aspekte – Recht, Technik, Ethik und Praxis – miteinander verbindet und für den Anwender navigierbar machen soll.                EU-Harmonisierungsinitiative

Es sollte eine neue Regel in den zukünftigen Data Act aufgenommen werden, die klarstellt, dass bei Überschneidungen der AI Act (für KI-spezifische Fragen), der DMA (für Gatekeeper-Verpflichtungen) und der DSA (für Plattform-Governance) Vorrang vor dem Data Act haben.


 Künstliche Intelligenz wird in Anlehnung an die Definition des EU AI Acts (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202401689) verstanden als Systeme, die durch maschinelles Lernen, regelbasierte Ansätze oder wissensbasierte Methoden Aufgaben ausführen können, die üblicherweise menschliche Intelligenz erfordern.

Im Rahmen des KI-Reallabors sollen für jedes Projekt die folgenden Prinzipien zugrunde gelegt werden:

  • Die Durchführung der Experimente erfolgt in realen Umgebungen, d. h. in Alltagssituationen und nicht in kontrollierten Umgebungen unter Bedingungen, die realistisch sind.
  • Der Ansatz ist auf die Nutzer:innen ausgerichtet, die eine aktive Rolle einnehmen. Sie tragen Ideen, Feedback und ihre Beteiligung an Tests und Entwicklungsprozessen bei. Diese Vorgehensweise gewährleistet, dass Innovationen den tatsächlichen Bedürfnissen und Präferenzen der Zielgruppe entsprechen.
  • Die Entwicklung erfolgt gemeinschaftlich: Im Rahmen des gesamten Innovationsprozesses kooperieren diverse Akteur:innen - darunter Bürger:innen, Forscher, Unternehmen und Behörden - miteinander. Der multidisziplinäre Ansatz zeichnet sich durch den Einsatz unterschiedlicher Perspektiven und Fachkenntnisse aus.
  • Partnerschaften: Die Zusammenarbeit erfolgt zwischen dem öffentlichen Sektor, dem privaten Sektor, der Wissenschaft und den Bürger:innen.
  • Der Begriff des iterativen Prozesses bezeichnet einen Ansatz, bei dem Lösungen kontinuierlich auf Basis von empirischen Evidenzen sowie Rückmeldungen der Nutzenden entwickelt, evaluiert und verfeinert werden.
  • Nachhaltigkeit und Skalierbarkeit: Innovationen, die in KI-Reallaboren entwickelt werden, zielen darauf ab, Nachhaltigkeit und Skalierbarkeit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist ihr Bestreben darauf gerichtet, umfassendere gesellschaftliche Herausforderungen zu adressieren und langfristigen Wert zu schaffen.

Der IT-Grundschutz++ wird als ein freiwilliger Sicherheitsstandard des deutschen Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik definiert. Im Gegensatz dazu werden KI-Omnibus und Digital-Omnibus als Maßnahmen betrachtet, durch die unmittelbar geltendes EU-Recht geändert wird. Für das KI-Reallabor bedeutet dies, dass der Grundschutz++ als Orientierungshilfe zu verstehen ist, während die EU-Vorgaben verpflichtend sind.

Eine Untersuchung der drei Regelwerke ergibt eine ähnliche strategische Orientierung, die darauf abzielt, bestehende Regulierungsmaßnahmen an die Praxis anzupassen, die bürokratischen Belastungen zu reduzieren und deren Anwendung insbesondere für KMU zu erleichtern. Die Kritik an der hohen Komplexität der bestehenden Rahmenwerke seitens sowohl des BSI mit dem "Grundschutz++" als auch der EU-Kommission mit dem "Omnibus-Paket" wird zum Anlass genommen, entsprechende Gegenmaßnahmen zu entwickeln.

Gemeinsamkeiten: Harmonisierung, Resilienz, Automatisierung, Unterstützung kleiner Organisationen.

Unterschiede: Rechtscharakter, Zielsetzung, Anwendungsbereich, Detailtiefe, Fokus (KI vs. IT‑Sicherheit vs. Datenrecht).